Person zeichnet einen Bauplan, im Bild Hand, Stift und Papier

Vermittlung einer Fachperson für Umweltkontrollen auf Baustellen

Das Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat ZUBI organisiert in den Zentralschweizer Gemeinden auf Anfrage Baustellenkontrollen auf dem Gemeindegebiet, welche von einer ausgebildeten Fachperson durchgeführt werden. Diese überprüft, ob die Umweltauflagen der Baubewilligungen und die gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutzbereich eingehalten werden.

  • Die Fachperson kontrolliert sieben Umweltbereiche.
  • Das ZUBI beliefert Sie nach dem Baustellenbesuch mit einem Ergebnisprotokoll zu den einzelnen Umweltbereichen.
  • Falls auf Baustellen Zuwiderhandlungen vorkommen oder Auflagen nicht erfüllt werden, informiert Sie das ZUBI oder die Fachperson umgehend und bespricht mit Ihnen die nötigen Massnahmen.
  • Ende Jahr wird Ihrer Gemeinde eine Statistik der erfolgten Kontrollen sowie der Verfehlungen der einzelnen geprüften Umweltbereiche zugestellt.
Aufsichtspflicht liegt bei Gemeinde

Die Aufsichtspflicht über den Umweltschutz auf Baustellen verbleibt bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde. Wenn eine Gemeinde das ZUBI in Anspruch nimmt, tritt sie nicht ihre hoheitlichen Aufgaben an eine private Stelle ab, sondern lediglich Kontrollaufgaben, die im Einzelfall auch an eine spezialisierte private Firma delegiert werden können.

Kontrolle nach Wahl: Vereinbarung oder Einzelkontrolle

Wählen Sie die auf Ihre Gemeinde zugeschnittene Kontrollart. Wählen Sie zwischen Vereinbarung oder Einzelkontrolle:

  • Sie können mit dem ZUBI eine Vereinbarung eingehen. Dann übernimmt das ZUBI für Sie die von Ihnen in Auftrag gegebenen Kontrollen auf den Baustellen auf dem ganzen Gemeindegebiet. Weiter liefert das ZUBI der Gemeinde die Kontrollrapporte digital ab und bewahrt die Checklisten und Prüfprotokolle während mindestens fünf Jahren nach Abschluss der Inspektion auf.
  • Einzelkontrollen eignen sich, wenn Sie in Spezialfällen oder für besondere Kontrollaufgaben eine Umweltinspektion durchführen lassen möchten.

Das wird überprüft

Die Fachpersonen, welche ausgewiesene Baufachleute sind, kontrollieren die Baustellen auf Ihrem Gemeindegebiet in sieben Umweltbereichen: Abfallbewirtschaftung, gefährliche Güter, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Baustellenentwässerung, Lärmschutz und Erdwärmesonden. Sie führen die Kontrollen mittels Checklisten für jeden Bereich durch.

 

Checklisten

Lassen Sie sich beraten

Nehmen Sie mit dem ZUBI-Sekretariat Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Gemeinsam legen wir das optimale Vorgehen für Baustellenkontrollen in Ihrer Gemeinde fest.

Kontakt:

Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat
c/o Zentralschweizerische Baumeisterverbände
Alpenquai 28b, Postfach, 6002 Luzern

Telefon: 041 360 23 23

info@zubizentral.ch
www.zbvluzern.ch

Fachpersonen

Zeno Ming
Tätig in den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug
Tel: 078 888 30 16
Mail: zeno.ming@bluewin.ch

Josef Arnold
Tätig in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden
Tel: 041 870 83 69
Mobil: 079 440 52 38
Mail: j.arnold_tresch@bluewin.ch

Josef Böbner
Tätig in allen Kantonen
Tel: 079 735 96 73
Mail: josef.boebner@bluewin.ch

Baustellenplakate für Ihre Gemeinde

Bestellen Sie ein Baustellenplakat als Blache für die Baustelle beim ZUBI-Sekretariat via E-Mail.