Vermittlung einer Fachperson für Umweltkontrollen auf Baustellen
Das Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat ZUBI organisiert in den Zentralschweizer Gemeinden auf Anfrage Baustellenkontrollen auf dem Gemeindegebiet, welche von einer ausgebildeten Fachperson durchgeführt werden. Diese überprüft, ob die Umweltauflagen der Baubewilligungen und die gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutzbereich eingehalten werden.
- Die Fachperson kontrolliert sieben Umweltbereiche.
- Das ZUBI beliefert Sie nach dem Baustellenbesuch mit einem Ergebnisprotokoll zu den einzelnen Umweltbereichen.
- Falls auf Baustellen Zuwiderhandlungen vorkommen oder Auflagen nicht erfüllt werden, informiert Sie das ZUBI oder die Fachperson umgehend und bespricht mit Ihnen die nötigen Massnahmen.
- Ende Jahr wird Ihrer Gemeinde eine Statistik der erfolgten Kontrollen sowie der Verfehlungen der einzelnen geprüften Umweltbereiche zugestellt.
Aufsichtspflicht liegt bei Gemeinde
Die Aufsichtspflicht über den Umweltschutz auf Baustellen verbleibt bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde. Wenn eine Gemeinde das ZUBI in Anspruch nimmt, tritt sie nicht ihre hoheitlichen Aufgaben an eine private Stelle ab, sondern lediglich Kontrollaufgaben, die im Einzelfall auch an eine spezialisierte private Firma delegiert werden können.