Die Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz (KVU) hat im Jahr 2018 eine Liste mit 13 Kontrollpunkten für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft publiziert. Die Kontrollpunkte orientieren sich an bereits bestehendem Recht. Die Kontrollen finden mittels Sichtkontrollen statt und sollen sicherstellen, dass keine Hofdünger (insbesondere Nährstoffe aus Gülle und Mist), Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe und Schmierstoffe ins Grundwasser, in Oberflächengewässer, in Einlaufschächte und in die Kanalisation gelangen können.

Die Zentralschweizer Kantone haben sich daraufhin zusammengeschlossen und setzen die Kontrollen seit 2020 einheitlich um. Die Kontrollen finden im Vierjahresrhythmus statt, sodass per Ende 2023 eine grosse Mehrheit der Landwirtschaftsbetrieb einmal kontrolliert wurde.

8000 kontrollierte Betriebe

Aus Sicht der verantwortlichen Umwelt- und Landwirtschaftsämter der Zentralschweiz ist die erste Kontrollperiode ein Erfolg. Auf den rund 8000 kontrollierten Landwirtschaftsbetrieben konnten etwa 4700 meist kleinere Mängel rasch und unkompliziert behoben werden. Nur in Einzelfällen waren aufwändigere bauliche Massnahmen notwendig.

Die häufigsten Mängel waren in den Bereichen der Mistlagerung, der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen, der Betankungsplätze und der Laufhöfe anzutreffen. Im Endeffekt führen die Kontrollen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Gewässerschutzes auf den Landwirtschaftsbetrieben. Dieser Erfolg beruht nicht zuletzt auf einer guten Akzeptanz der Kontrollen durch die Bäuerinnen und Bauern. Eine gute Wasserqualität, insbesondere qualitativ gutes Trinkwasser, liegt auch im Interesse der Landwirtschaft.

Im Frühjahr 2024 ist der zweite Kontrollzyklus angelaufen. Die zuständigen Ämter gehen davon aus, dass deutlich weniger nichtkonforme Situationen im Bereich Gewässerschutz angetroffen werden als bei den ersten Kontrollen. Jedenfalls haben sich die Kontrollen gut etabliert und bilden ein wichtiges Puzzleteil im Sinne einer guten landwirtschaftlichen Praxis.