Feuerungskontrolle
Bei Öl- und Gasheizungen sowie grossen Holzfeuerungen gehören Emissionsmessungen schon lange zum Standard. Seit 2018 gilt eine solche Messpflicht auch für Holzzentralheizungen, die eine Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt (kW) aufweisen. Nicht der Messpflicht unterstehen Einzelraumfeuerungen wie Kachelöfen und Cheminées. Im Verlauf der letzten vier Jahre wurden in der Zentralschweiz erstmals alle messpflichtigen Feuerungen auf ihre CO-Emissionen (Kohlenmonoxid) sowie auf ihre Wärmespeicher hin kontrolliert.
Kontrollen und Ergebnisse
Von den rund 8300 kontrollierten Holzzentralheizungen erfüllten rund 1300 (16 Prozent) die Vorgaben nicht. Beanstandet wurden entweder zu hohe CO-Emissionen oder das Fehlen eines genügend grossen Wärmespeichers. Da Holzheizungen oft mehr Wärme erzeugen, als gerade benötigt wird, ist ein ausreichender Wärmespeicher besonders wichtig für die Heizeffizienz und Ressourcenschonung. Durchgeführt werden die Emissionsmessungen von zugelassenen Feuerungskontrolleuren. Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) ist als Koordinationsstelle von den Zentralschweizer Umweltfachstellen (Umwelt Zentralschweiz) mit Vollzugsaufgaben wie Qualitätssicherung beauftragt.