Bei Öl- und Gasheizungen sowie grossen Holzfeuerungen gehören Emissionsmessungen schon lange zum Standard. Seit 2018 gilt eine solche Messpflicht auch für Holzzentralheizungen, die eine Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt (kW) aufweisen. Nicht der Messpflicht unterstehen Einzelraumfeuerungen wie Kachelöfen und Cheminées. Im Verlauf der letzten vier Jahre wurden in der Zentralschweiz erstmals alle messpflichtigen Feuerungen auf ihre CO-Emissionen (Kohlenmonoxid) sowie auf ihre Wärmespeicher hin kontrolliert.

Kontrollen und Ergebnisse

Von den rund 8300 kontrollierten Holzzentralheizungen erfüllten rund 1300 (16 Prozent) die Vorgaben nicht. Beanstandet wurden entweder zu hohe CO-Emissionen oder das Fehlen eines genügend grossen Wärmespeichers. Da Holzheizungen oft mehr Wärme erzeugen, als gerade benötigt wird, ist ein ausreichender Wärmespeicher besonders wichtig für die Heizeffizienz und Ressourcenschonung. Durchgeführt werden die Emissionsmessungen von zugelassenen Feuerungskontrolleuren. Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) ist als Koordinationsstelle von den Zentralschweizer Umweltfachstellen (Umwelt Zentralschweiz) mit Vollzugsaufgaben wie Qualitätssicherung beauftragt.

Sanierungen als Umweltbeitrag

Dank der Feuerungskontrolle können Luftschadstoffe vermieden werden, die durch das Beheizen von Gebäuden entstehen. Einige der beanstandeten Anlagen wurden bereits saniert oder ersetzt. Die Mehrheit der Sanierungen steht jedoch in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch an. Bei den Anlagebetreibern stösst das neue Kontrollregime gemäss Umfragen auf Verständnis. «Mit der Holzfeuerungskontrolle leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Luftqualität, zum Umweltschutz und zum Gesundheitsschutz», erklärt Samuel Gerig, Geschäftsführer der GFK. «Wir freuen uns, dass die meisten Anlagebetreiber das genauso sehen – auch dank der Aufklärungsarbeit unserer Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen.»

Hintergrund zur neuen Messpflicht

Die neue Messpflicht geht auf eine Überarbeitung der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Jahr 2018 zurück. Seit dem Jahr 2020 wird die Messpflicht nach einer Neuorganisation des Vollzugs in der Zentralschweiz umgesetzt. Neben der Messung der CO-Emissionen verlangt die LRV auch einen Nachweis, dass die Staubemissionen den Grenzwert einhalten. Diesen Nachweis müssen allerdings nur neue Anlagen einmalig mit einer Abnahmemessung erbringen. Zuvor beschränkte sich die Kontrolle von Holzfeuerungen vor allem auf die Überprüfung der Asche, um sicherzustellen, dass kein Abfall verbrannt wurde. Diese Aschekontrolle gilt weiterhin für regelmässig genutzte Holzfeuerungen unter 70 kW, die nicht messpflichtig sind.

Heizen mit Holz – aber richtig

Ein korrekter Betrieb der Holzfeuerungen ist essenziell, um Emissionen wie Kohlenmonoxid und Feinstaub zu reduzieren. Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen sollten Folgendes beachten:

Nur trockenes Holz verbrennen

Verwenden Sie ausschliesslich naturbelassenes Holz, das zuvor ein bis zwei Jahre an einem geschützten Ort getrocknet wurde. Vor dem Feuern sollte das Holz einen Tag in einem beheizten Raum zwischengelagert werden. Benützen Sie weder Papier noch Zeitungen als Anzündhilfe, sondern Anzündhilfen aus dem Handel wie z. B. wachsgetränkte Holzwolle.

Kehricht und Altholz gehören nicht in den Ofen

Verbrennen Sie keinen Kehricht und kein Holz von Ein- und Mehrwegpaletten, Kisten, Harassen, Material von Gebäuderenovationen, Abbrüchen oder Baustellen. Die entstehenden Abgase sind schädlich für die Umwelt sowie für die Heizanlage.

Beschickung des Feuerraums und Anfeuern

Die Beschickung bzw. die Beladung des Feuerraumes und die Anfeuermethode unterscheiden sich je nach Feuerungstyp. Informationen mit detaillierten Anleitungen finden Sie auf der Website der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle unter Links/Merkblätter

Luftzufuhr nicht unterbrechen

Das Feuer im Ofen muss konstant eine hohe Temperatur aufweisen. So stellen Sie sicher, dass die Feinstaubpartikel zuverlässig verbrennen. Schliessen Sie die Luftzufuhr oder die Kaminklappe NICHT, solange das Feuer brennt!

Erkaltete Asche im Hauskehricht entsorgen

Bäume nehmen aus dem Boden Schadstoffe wie etwa Schwermetalle auf und speichern sie im Holz. Deshalb sollte die erkaltete Asche, die Spuren solcher Schwermetalle enthält, im Hauskehricht entsorgt und keinesfalls als Dünger im Garten oder Wald verwendet werden. Dies belastet sonst die Böden und schliesslich auch die eigene Gesundheit.

Ofen regelmässig warten lassen

Regelmässige Reinigungen durch Kaminfeger:innen und Kontrollen der Heizanlagen verringern die Emissionen und ermöglichen die Einhaltung der Grenzwerte.