Logo Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat (ZUBI)

Das ist ZUBI

Eine Gemeinde hat als Baubewilligungsbehörde die Pflicht, Baustellen darauf zu kontrollieren, ob das Umweltrecht eingehalten wird. Die Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK, heute ZBPUK – Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz) und die Zentralschweizerischen Baumeisterverbände (ZBV) haben das Dienstleistungsangebot ZUBI – das Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat – im Jahr 2009 geschaffen.

Ziel ist es, die Gemeinden beim Vollzug ihrer Aufsichtspflicht auf Baustellen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Baustellen in der Zentralschweiz nach denselben Kriterien überprüft werden. Die Gemeinden können die Baustellenkontrollen durch das ZUBI durchführen lassen. Ausgebildete Fachpersonen führen die Kontrollen durch und überprüfen, dass die Umweltauflagen der Baubewilligungen und die gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutzbereich eingehalten werden.

Person zeichnet einen Bauplan, im Bild Hand, Stift und Papier

Unser Service

Das ZUBI unterstützt Gemeinden mit massgeschneiderten Dienstleistungen bei der Baustellenkontrolle im Umweltschutzbereich.

Zum Angebot

So ist das ZUBI organisiert

Das ZUBI ist operativ einer Aufsichtskommission, administrativ dem Sekretariat der Zentralschweizerischen Baumeisterverbände ZBV unterstellt. Die Betriebskommission setzt sich aus je zwei Vertretern der ZBV, der Zentralschweizer Umweltfachstellen und der Gemeinden zusammen. Der Vorsitz obliegt den Zentralschweizer Umweltfachstellen. Die Betriebskommission ist Ansprech- und Vertragspartnerin der Gemeinden.

Jahresberichte

Kontakt ZUBI

Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat

c/o Zentralschweizerische Baumeisterverbände
Alpenquai 28b
Postfach 2268
6002 Luzern

Telefon: 041 360 23 23