Aquatische Neobiota

Die Gesundheit der Zentralschweizer Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. In der Schifffahrt, beim Angeln, Surfen oder anderen Wassersportarten gilt es deshalb, einige Verhaltensregeln zu beachten.

Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden vom Menschen aus anderen Regionen der Welt meist versehentlich in unsere Flüsse und Seen gebracht. Hier verbreiten sie sich ungebremst, weil ihnen natürliche Feinde fehlen. Das macht sie «invasiv» und belastet das bestehende Ökosystem, was letztendlich auch für uns Menschen unschöne Folgen hat.

Wasserfreunde und -freundinnen in der Pflicht

Wir Menschen tragen zu einem grossen Teil Mitschuld an dieser unkontrollierten Verbreitung und ihren Folgen. Winzige Organismen wie Muscheln, Krebse oder Wasserpflanzen haften an Bootsrümpfen, Fischereigeräten, Tauchflaschen, Surfbrettern oder anderen Wassersportgeräten und werden unbemerkt vom einen Gewässer ins andere transportiert.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und am See oder Fluss wichtige Verhaltensregeln beachten!

Segelschiffe und Motorboote

Für immatrikulierte Schiffe gilt ab Sommer 2024 vor jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP):

1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes (Online-Anwendung wird im Sommer aufgeschaltet).

2. Lassen Sie Ihr Schiff professionell reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle (Liste wird im Sommer aufgeschaltet).

3. Sie erhalten automatisiert eine Bewilligung und dürfen Ihr Schiff einwässern.

 

Bis dieses Gebot im Sommer 2024 eingeführt wird, gilt vor jedem Gewässerwechsel:

1. Reinigen Sie nach dem Auswassern alles mit einem Hochdruckreiniger, möglichst mit heissem Wasser. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser vollständig ab. Ölverschmutztes Wasser unbedingt separat entsorgen!

2. Kontrollieren Sie Schiffsrumpf, -anhänger, Motor, Taue, Anker sowie Sport- und Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Zentralschweizer Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

 

Achtung Ausnahmeregelung Kanton Zug:

Im Kanton Zug gilt seit 11. April 2024 ein Verbot für Wanderboote. Das betrifft den Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Bereich des Zugersees.

Kleinboote, Wassersport und Fischen

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten gilt vor jedem Gewässerwechsel:

1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich.

2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

3. Trocknen Sie alles sorgfältig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Zentralschweizer Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

So bedrohen invasive Neobiota Schweizer Gewässer

Die Verschleppung der fremden Organismen ist keineswegs Absicht, es handelt sich um tückische kleine Tierchen: Manche sind denn sehr klein und werden leicht übersehen. Etwa Wasserflöhe sind gerade mal ein paar Millimeter gross. Haften sie an einen Bootsrumpf, bleiben sie oft unentdeckt. Ebenso, wenn sie sich in Wasserrückständen auf der Ausrüstung aufhalten. So reisen diese Lebewesen Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere von einem Gewässer ins nächste. Einige aquatische Neobiota wie Muscheln oder Fischeier überleben bis zu mehrere Tage ausserhalb des Wassers. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Tiere absichtlich ausgesetzt werden (dies ist verboten) – sei es, um sich eines Haustiers zu entledigen oder um beispielsweise für den Angelsport beliebte Fische in einem See oder Teich anzusiedeln.

Kamberkrebs im See
Der Kamberkrebs kommt massenhaft vor, u. a. im Lauerzer-, Zuger- und Vierwaldstättersee. Bild: Wikimedia, Astacoides

Dabei sind aquatische Neobiota nicht per se problematisch, weil sie fremd sind. Die Probleme beginnen erst mit ihrer invasiven Ausbreitung. Weil sie in unseren Gewässern keine natürlichen Feinde haben, vermehren sie sich überproportional und verbreiten sich ungebremst. So stören sie das Ökosystem: Sie können Krankheiten auf Fische und andere Wassertiere übertragen, verdrängen heimische Fischarten oder wuchernden Muscheln beschädigen Infrastruktur.

Star unter den Neobiota: die Quaggamuschel

Die Quaggamuschel ist eine besonders gefürchtete invasive Art: Sie wurde erst 2015 in der Schweiz entdeckt und breitet sich seither rasant aus. Sie hat sich bereits im Bodensee, im Rhein und in den grossen Westschweizer Seen etabliert. Die Muscheln vermehren sich schnell und filtrieren grosse Mengen Nährstoffe aus dem Wasser. Dies kann die komplette Nahrungskette in einem Ökosystem verändern, da Fischnährtiere keine Nahrung mehr finden. Die Folgen für die Natur: Einbussen beim Fischfang und die Verdrängung einheimischer Arten.

Quaggamuscheln bedecken eine Röhre, die auf dem Seegrund liegt.
Die Quaggamuschel wächst auf beliebigen Oberflächen und beschädigt so wichtige Infrastruktur. Bild: EAWAG, L. Haltiner

Die Quaggamuschel bedroht aber auch unsere Infrastruktur. Sie wächst an Rohren oder Filtern und verursacht verstopfte Leitungen oder beschädigt Filter von Trinkwasseranlagen. Die Reparaturen können in die Millionen gehen.

Im Vierwaldstättersee wurde die Quaggamuschel bisher noch nicht entdeckt. Umso wichtiger, jetzt gut Acht zu geben, um eine Verschleppung rechtzeitig zu verhindern!

Weitere invasive Neobiota

Diese Neobiota sind ebenfalls problematisch für Schweizer Gewässer

Engagement der Kantone

Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich seit vielen Jahren für ein intaktes Ökosystem Wasser.

 

Kontakte

Bei Fragen zu Neobiota oder zum Gewässerschutz allgemein geben Ihnen diese Stellen in den Kantonen gerne Auskunft:

Alternativ können Sie sich auch ans Sekretariat Umwelt Zentralschweiz wenden.