Neu: Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

 

Aquatische Neobiota

Die Gesundheit der Zentralschweizer Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt.

Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Surfen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!

Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht!

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) für Schiffe mit Kennzeichen / Kontrollschild

Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt ab August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (Bootsmelde- und Bootsreinigungspflicht):

1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird.

2. Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle.

3. Sie erhalten automatisiert eine Freigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

 

Zusatzinformation Kanton Zug:
Im Kanton Zug gilt seit 11. April 2024 ein Verbot für Schiffe ohne ZG-Kennzeichen. Das betrifft den Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Bereich des Zugersees.

Zusatzinformation Kanton Schwyz:
Im Kanton Schwyz im Lauerzersee, Wägitalersee, Sihlsee und Zugersee gilt seit 1. Juni 2024 ein Verbot für Schiffe ohne SZ-Kennzeichen.

Zusatzinformation Kanton Obwalden:
Im Kanton Obwalden im Sarnersee, Lungerersee und Melchsee gilt per 1. August 2024 ein Einwasserungsverbot für Schiffe ohne OW-Kennzeichen.

Zusatzinformation Kanton Bern:
Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und hat die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht per 23. September 2024 ebenfalls eingeführt. Weitere Informationen (DE/FR) zu der Pflicht im Kanton Bern.

Wassersport, Fischen und Schiffe ohne Kontrollschild

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle stark empfohlen:

1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.

2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Zentralschweizer Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

Reinigungsstellen Zentralschweiz

Karte der anerkannten Schiffsreinigungsstellen und Informationen für interessierte Betriebe

Karte und Informationen

Häufige Fragen zur SMRP

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Zu den Fragen und Antworten

Invasive Neobiota

Diese Neobiota sind ebenfalls problematisch für Schweizer Gewässer

Kontakte

Bei Fragen zu Neobiota oder zum Gewässerschutz allgemein geben Ihnen diese Stellen in den Kantonen gerne Auskunft:

Alternativ können Sie sich auch ans Sekretariat Umwelt Zentralschweiz wenden.