Fragen zu: Meldung Gewässerwechsel und Selbstdeklaration Standortgewässer

Wo finde ich das Formular zur Meldung eines Gewässerwechsels?

Hier geht es zum Meldeformular.

Was ist, wenn der gemeldete Gewässerwechsel verschoben oder abgesagt werden muss?

Die Meldung sollte am besten erst erfolgen, wenn das Datum feststeht. Eine Meldung kann storniert werden. Den Link dazu finden Sie im Bestätigungsemail des gemeldeten Gewässerwechsels.

Ich habe kein E-Mail erhalten.

Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Die E-mails werden von der Adresse noreply@aspcloud.ch versendet. Ansonsten wenden Sie sich an den Kanton, in dem die Einwasserung stattfinden soll. Siehe Kontakte.

Muss ich auch einen Gewässerwechsel innerhalb eines Kantons melden?

Ja, die Schiffsmelde- und -reingungspflicht gilt auch für innerkantonale Gewässerwechsel.

Mein Schiff hat einen Trockenliegeplatz an einem Gewässer. Muss ich mein Schiff bei jedem Ein- und Auswassern an diesem Gewässer melden und reinigen?

Nein, in diesen Fällen wird eine Einwasserungsbewilligung/-freigabe für dieses Gewässer erteilt, die gilt, bis ein Gewässerwechsel angemeldet wird.

Mein Schiff wird über Winter ausgewassert und befindet sich im Winterlager. Muss ich es vor dem Einwassern im Frühling reinigen lassen?

Nein, die Bewilligung bleibt bestehen, solange das Gewässer nicht gewechselt wird.

Was gilt bei Regatten und anderen nautischen Veranstaltungen?

Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Anschliessend wird eine Freigabe per E-Mail versendet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vor den Veranstaltungen vom jeweiligen Veranstalter.

Kann ich mein Schiff auch trocknen statt reinigen lassen?

Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.

Was ist die Selbstdeklaration eines Standortgewässers (Heimgewässer)?

Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs in der Zentralschweiz deklariert einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) und erhält damit ohne Reinigung eine Bewilligung/Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel). Schiffe, die neu zugelassen werden, müssen entweder ebenfalls ein Standortgewässer deklarieren oder einen Gewässerwechsel melden (Occasionsschiffe aus anderen Gewässern).

Wo finde ich das Formular zu Selbstdeklaration eines Standortgewässers?

Halter:innen von immatrikulierten Schiffen in den Vierwaldstättersee-Anrainer Kantonen bekommen den Link/QR-Code zum Formular im August 2024 per Brief zugestellt.

Fragen zur Reinigung

Wie bekomme ich einen Reinigungsnachweis?

Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem autorisierten Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt Ihnen nach der Reinigung den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie die bei einer Kontrolle vorzuweisende Bewilligung/Freigabe per E-Mail.

Kann ich das Schiff auch an einem Sonntag reinigen lassen?

Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betriebe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).

Ich habe einen Reinigungsnachweis (z.B. Quittung) einer Reinigungsstelle im Ausland oder aus einem Kanton ohne SMRP. Gilt dieser auch?

Nein. Die Schiffe müssen durch autorisierte Reinigungsstellen gereinigt werden. Die dafür anerkannten Reinigungsstellen sind zu finden unter www.umwelt-zentralschweiz.ch/was-wir-machen/themen/gebietsfremde-arten/aquatische-neobiota/bootsreinigungsstellen-zentralschweiz/

Fragen zu Kontrollen und Sanktionen

Was muss ich bei einer Kontrolle, z.B. durch die Seepolizei, vorweisen?

Zeigen Sie die per E-Mail zugesendete Einwasserungsbewilligung/-freigabe ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.

Was passiert, wenn für ein Schiff keine Einwasserungsbewilligung/-freigabe vorgewiesen werden kann?

Das Schiff muss das Gewässer unverzüglich verlassen, bzw. darf nicht einwassern. Der Verstoss wird zur Anzeige gebracht.

Wie hoch ist die Strafe?

Die Höhe der Strafe wird über das Verzeigungsverfahren festgelegt.

Allgemeine Fragen zur SMRP und Problematik

Wieso gilt die Pflicht nur für immatrikulierte Schiffe und nicht für Wassersportgeräte?

Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, sodass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.

Warum gibt es keine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP)?

Für eine schweizweite SMRP wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.

Wie viele Schiffe sind betroffen?

Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100’000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.