Vier Schwerpunkte für die nächste Arbeitsphase
2023 bis 2025
1. Kapazitätsmanagement
Die Verkehrskapazitäten entlang der Alpenkorridore sind beschränkt. In der Schweiz etwa gilt ein Verlagerungsziel von 650’000 LKW-Fahrten pro Jahr – so viele LKWs sollen den Gotthard pro Jahr maximal passieren. Bei anderen Alpenübergängen fehlen solche klaren Grenzwerte. Ausgehend von Studien entlang des Brenner-Korridors wird nun ein Slot-System geprüft. Dabei müssten LKW-Durchfahrten im Voraus gebucht werden, was das Management des Verkehrsaufkommens erleichtern würde. Das ist nicht nur für die Umwelt und das Klima relevant, sondern auch für die Verkehrssicherheit. Und es kann helfen, dass die Strassen weniger überlastet sind.
2. Infrastruktur
In Sachen Infrastruktur ist die Schweiz Wegbereiterin im Netzwerk: Dank des Gotthard-Basistunnels passieren in der Schweiz schon heute 75 Prozent des Güterverkehrs die Alpen auf der Schiene. Im Nachbarland Österreich wird die Infrastruktur am Brennerpass erst noch ausgebaut, was im Moment zu einem genau umgekehrten Verhältnis führt: Erst 27 Prozent des Güterverkehrs queren die Alpen auf der Schiene. Das zeigt: das «Modell Schweiz» funktioniert.Ebenfalls wichtig seien aber die Verladestationen, um Fracht von Lastern auf Güterzüge umzuladen: «Sogar der Status Quo hat noch Potenzial. Die Schiene ist noch nicht ausgelastet», erklärt Niklas Joos, iMONITRAF!-Projektmitglied aus der Zentralschweiz.
3. Digitalisierung
Auf der Strasse schreitet die Digitalisierung schnell voran, weil sie von den Interessen der Industrie getrieben ist. Auf der Schiene müssen die Länder diesen Wandel proaktiv vollziehen. Das Potenzial wäre gross: «Automatische Kuppelanlagen zum Beispiel, wie sie der Bund nun einführen will, sparen Zeit und vereinfachen die Abläufe», erklärt Niklas Joos.
4. Verkehrsabgabe
In der Schweiz müssen LKWs pro gefahrenen Kilometer eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Das trägt zur Kostenwahrheit bei und unterstützt die Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Die EU verfügt mit der überarbeiteten Wegekostenrichtlinie nun über eine ähnliche Möglichkeit für eine Verkehrsabgabe. Die konkrete Umsetzung sieht jedoch noch sehr viele Ausnahmen