20. Mai 2022
Im Rahmen der Kantonalen Bodenüberwachung haben die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um daraus Empfehlungen zum Umgang mit abgetragenen und schadstoffbelasteten Böden zu erarbeiten. Hier drei Projekte, die abgeschlossen sind. Jedes davon führt zu neuen Erkenntnissen und Empfehlungen und ist so eine wichtige Grundlage, um den Boden besser zu schützen.
1. Verwertung von abgetragenem Bodenmaterial
In Artikel 18 der Abfallverordnung VVEA ist sie festgehalten: die Pflicht zur Verwertung von abgetragenem Bodenmaterial. In der Praxis wurden bei der Umsetzung der Verwertungspflicht jedoch Defizite festgestellt. Die Zentralschweizer Kantone haben deshalb ein Konzept erarbeitet, um diese Defizite zu quantifizieren und zu begründen.
Die Untersuchung zeigt auf, wie viel Boden bei Tiefbautätigkeiten in der Zentralschweiz von 2014 bis 2018 abgetragen wurde. Ebenso, welcher Anteil davon als verwertbar gilt und wie hoch die Verwertungsquote ist. Hier einige Zahlen:
- Jährlich wurden ca. 800’000 m3 festes Bodenmaterial, also Ober- und Unterboden, auf rund 160 ha abgetragen.
- Davon sind 635’000 m3 von guter Qualität und somit verwertbar.
- 80’000 m3 Bodenmaterial wurden direkt vor Ort wiedereingesetzt.
- 300’000 m3 Bodenmaterial wurden andernorts einer Bodenverwertung zugeführt.
- Rund 150’000 m3 wurden keiner Bodenverwertung zugeführt – im Idealfall hätten damit jährlich 15-30 ha degradierte Böden aufgewertet werden können.
- Rund 90 % des Bodenmaterials stammen aus Tiefbautätigkeiten innerhalb der Bauzone.
- Zur Verfügung stehen 54 % Unterbodenmaterial und 46 % Oberbodenmaterial.
Auffallend ist, dass deutlich mehr Unterboden auf dem Markt vorhanden sein müsste, als tatsächlich in Verwertungsprojekte gelangt ist. Eine mögliche Erklärung dafür könnte gemäss Bericht sein, dass bei kleineren und mittelgrossen Baustellen Unterboden oft nicht als solcher erkannt wird und zusammen mit dem Untergrundmaterial entsorgt wird. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der ökonomische Anreiz zu gering ist, den Boden getrennt vom Untergrundmaterial abzutragen.
Grundsätzlich ist das Interesse an Bodenverwertungsprojekten bei den Tiefbauunternehmungen vorhanden. Doch selbst bei guten Rahmenbedingungen schätzen sie es als eher schwierig ein, solche Projekte im aktuellen Umfeld wirtschaftlich zu realisieren. Als gute Rahmenbedingungen gelten etwa geringe Abgaben an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, pragmatische Bewilligungsverfahren, wenig eingeschränkte Umsetzungsfristen, einfache Erschliessung und die Möglichkeit, unter der Rekultivierung 1–2 Meter Untergrundmaterial einzubauen.
Aus dieser Untersuchung gehen folgende Empfehlungen hervor:
- Frühzeitige Erstellung von Prognosen zu anfallenden Bodenkubaturen
- Evaluation von Gebieten, die Verwertungsdefizite aufweisen
- Unterstützung sinnvoller Verwertungsprojekte
- Verbesserung des Datenmanagements zum Bodenmaterial-Stofffluss
- Sensibilisierung und Schulung relevanter beteiligter Personen der Bauwirtschaft zum Unterboden als wichtige Ressource