ZUBI-Jahresberichte
Das ist ZUBI
Eine Gemeinde hat als Baubewilligungsbehörde die Pflicht, Baustellen darauf zu kontrollieren, ob das Umweltrecht eingehalten wird. Die Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK, heute ZBPUK – Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz) und die Zentralschweizerischen Baumeisterverbände (ZBV) haben das Dienstleistungsangebot ZUBI – das Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat – im Jahr 2009 geschaffen.
Ziel ist es, die Gemeinden beim Vollzug ihrer Aufsichtspflicht auf Baustellen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Baustellen in der Zentralschweiz nach denselben Kriterien überprüft werden. Die Gemeinden können die Baustellenkontrollen durch das ZUBI durchführen lassen. Ausgebildete Fachpersonen führen die Kontrollen durch und überprüfen, dass die Umweltauflagen der Baubewilligungen und die gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutzbereich eingehalten werden.